Schulung Arbeitsverweigerung § 31a Abs.7 Neu
Schulung Arbeitsverweigerung § 31a Abs.7 Neu
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Diese Schulung bietet einen Einblick in die Regelungen zur Arbeitsverweigerung, deren Bedeutung und anstehende Änderungen ab dem 1. Juli 2026. Sie behandelt Definitionen, neue Bestimmungen, praktische Beispiele sowie Anpassungen in §§ 31a und 31b, einschließlich Konsequenzen und Verwaltungsvereinfachungen.